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Integrationskurs

Überblick

Altersgruppe ab 16 Jahren
Kursinhalt Allgemeine Sprachkenntnisse
Kursdauer 4 bis 24 Wochen + Orientierungskurs (3 Wochen), Preise
Kursdaten Ganzjährig | Start mit Modulbeginn | Modulstarts
Anfänger 11.01.; 08.02.; 08.03.; 06.04.; 03.05.; 31.05.; 28.06.; 26.07.; 23.08.; 20.09.; 18.10.; 15.11.
Kursstufen Anfänger (A1) bis Fortgeschrittene (C2)
Stundenplan 09.30 bis 14.00 Uhr, Montag bis Freitag + Selbststudium
Lektionen 25 Lektionen á 45 Minuten
Teilnehmer Durchschnittlich 8 Studenten (max. 12)
Freizeitprogramm 2 Aktivitäten pro Woche | Wochenendausflüge auf Wunsch
Unterkunft auf Anfrage

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Kursbeschreibung

Der Integrationskurs ist ein Deutschkurs über insgesamt 645 Unterrichtsstunden, welcher der Eingliederung von Migranten in Deutschland dient und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert wird.

Der Kurs beinhaltet den Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und
die Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.

Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann.

Der Integrationskurs entspricht unsrerem Standard -„Intensiv-Deutschkurs 25“. Er beginnt um 09:30 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es zwei Pausen, in denen du dich im Park neben der Schule erholen, dir ein Getränk in unserer Cafeteria genehmigen, E-Mails abrufen oder dich mit Freunden unterhalten kannst.

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Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm z. B. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen erteilt wird.

Ob du zum Integrationskurs berechtigt bist, erfährst du, wenn du dich an die Ausländerbehörde bzw. an BAMF wendest.

Folgende Stellen dürfen einen Berechtigungsschein ausstellen:

  1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (für Dresden zuständig: Regionalstelle Chemnitz)
  2. Ausländerbehörde
  3. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (in Dresden = ArGe)
  4. Bundesverwaltungsamt (für Spätaussiedler)

Alternativ kann man den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs auch bei uns einreichen.

HINWEIS für Jugendliche bis 27 Jahre:

Bevor der Integrationskurs begonnen wird, ist es wichtig, beim Jugendmigrationsdienst (JMD) eine Schullaufbahnberatung zu absolvieren. Möglicherweise kannst du einen anerkannten Schulabschluss nachholen. Mit Beginn des Integrationskurses endet der Anspruch auf die Schullaufbahn.

Kontakt zum JMD Dresden

Caritas-Beratungszentrum, Schweriner Str. 27, 01067 Dresden, Tel.: 0351 4984-742 / -746 / -745, AB/Fax: 4984746, E-Mail: caritas.dd.jmd@gmx.de, Sprechzeiten: Mo + Mi, 13:00 – 17:30 Uhr

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Schritte zur Teilnahme am Integrationskurs

  1. Den Berechtigungsschein („Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs“) einholen bzw. Berechtigung klären.
  2. Termin zum Einstufungstest im Kästner Kolleg vereinbaren und ablegen. Danach erfolgt die Level- bzw. die Modulzuweisung.Wichtig: Berechtigungsschein mitbringen
  3. Anmeldeformalitäten klären. Zur Anmeldung musst du:
    • unser Anmeldeformular ausfüllen
    • das offizielle BAMF Anmeldeformular ausfüllen
    • 50 EUR Reservierungskaution* in bar oder per Überweisung hinterlegen
  4. Teilnahme am Integrationskurs zum vorgesehenen Modulbeginn

* Diese werden bei Kursstart mit der Anmeldegebühr und den ersten Lehrbüchern verrechnet.

Hinweis

Wer sich zum Integrationskurs angemeldet hat, muss kurstäglich zum Unterricht erscheinen. Falls das nicht möglich sein sollte, ist es wichtig, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, z. B. einen Krankenschein vom Arzt.

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Ablauf des Integrationskurses

Du durchläufst bis zu 6 Module (mit je 100 UST über 5 Wochen) von Sprachniveau A1 bis
 B1. Wenn du bereits Deutsch gelernt hast, startest du im einsgestuften Niveau und die Anzahl der Module reduziert sich entsprechend. Nach jedem Modul ist es in Absprache mit deinem Lehrer möglich, die Schule zu wechseln (auch von einer anderen Schule zu uns ;),  das Modul zu wiederholen oder ein Pause einzulegen.

Nachdem du die Stufe B1 (= Modul 6) erreicht hast, kannst du am Orientierungskurs mit 45 UST über 3 Wochen nachmittags teilnehmen und den Test zum Orientierungskurs bestehen.

Danach erfolgt die Abschlussprüfung (B1, ZD*) zum Integrationskurs, die auch bei uns in der Schule stattfindet.

*Ab 01.07.2009 schließt die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ den Integrationskurs ab. Nach Bestehen des Tests stellt das BAMF das „Zertifikat Integrationskurs“ aus. Die Kosten der Tests werden einmalig von BAMF übernommen.

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Typischer Schultag

Dein Integrationskurs beginnt täglich um 09:30 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es zwei Pausen, in denen du dich im Park neben der Schule erholen, dir ein Getränk in unserer Cafeteria genehmigen, E-Mails abrufen oder dich mit Freunden unterhalten kannst.

Nach dem Kurs kannst du in unserem Selbstlernzentrum die Hausaufgaben erledigen oder deine Deutschkenntnisse in Freizeitveranstaltungen vertiefen und anwenden. Am Wochenende unternehmen wir auf Wunsch Exkursionen in die Umgebung von Dresden.

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Kosten / Befreiung vom Kostenbeitrag

Der Selbstkostenbeitrag pro UST à 45 Minuten beträgt 1 EUR, also 100 EUR pro Modul. Die Abrechnung der Kursgebühr erfolgt am Modulbeginn.

HINWEIS:

Teilnehmer, die innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen, können beim BAMF die Erstattung von 50 % des Kostenbeitrags beantragen.

Eine Befreiung von den Kurskosten kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  1. Bezug von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
  2. Bezug von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) oder
  3. unzumutbare Härte unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und wirtschaftlichen Situation erkennbar

Den Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs kannst du selbst bzw. über das Kästner Kolleg ans BAMF schicken.

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Fahrtkostenerstattung / -zuschuss

Die Kosten für die Fahrt zum Kurs können vom BAMF erstattet werden, wenn Teilnehmer vom Kostenbeitrag befreit oder von ArGe zum Kurs verpflichtet wurden. Die Kosten können bezuschusst (= teilweise erstattet) werden, wenn Teilnehmer durch die Ausländerbehörde zum Kurs verpflichtet wurden.

Es wird die günstigste Fahrkarte erstattet/bezuschusst, d. h. für Teilnehmer:

  • Erwerb einer Monatskarte, evtl. einer 9-Uhr-Monatskarte
  • Beantragung des Dresden-Pass

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung können Teilnehmer bei Anmeldung beim Kursträger stellen.

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Wiederholung des Aufbausprachkurses

Falls du nach 645 UST absolvierten das 6. Modul (B1) nicht abschließen kannst, besteht die Möglichkeit zur Beantragung weiterer 300 UST im Aufbausprachkurs, wenn der Deutschtest „Zertifikat Deutsch“ (B1) zwar absolviert, aber nicht bestanden wurde.

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Downloads (PDF)

> Informationen über Integrationskurse
> Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
> Anmeldeformular für den Integrationskurs
> Übersicht der nationalen Bildungsabschlüsse
> Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent)
> Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
> Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung

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Links

  • www.integration-in-deutschland.de
  • http://www.bamf.de
  • ArGe Dresden
  • Ausländerbhörde Dresden
  • Bundesverwaltungsamt (für Spätaussiedler)

Aktueller Kursplan

Unseren aktuellen Kursplan finden Sie hier.

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