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Integrationskurs

Liebe Interessenten an einem Integrationskurs im Kästner Kolleg,

leider können wir im Moment keine Anmeldungen für Integrationskurse entgegen nehmen, da uns im November 2016 die Trägerlizenz vom BAMF entzogen und auch unser Antrag auf Folgezulassung, ebenfalls vom November 2016, bisher vom BAMF nicht bearbeitet wurde.

Wir wissen weder die Gründe für diese Entscheidungen, noch wann und ob (mehrere Telefonate blieben ohne Reaktion seitens des BAMF) wir überhaupt wieder Integrationsschüler aufnehmen.

Dafür bitten wir Sie um Verständnis und wie auch darum, bis auf weiteres von Anfragen abzusehen.

Sollte diese Situation für Sie genauso wenig befriedigend sein wie für uns, kontaktieren Sie am besten direkt die zuständige BAMF-Regionalstelle in Chemnitz unter: CHE-Posteingang@bamf.bund.de

Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung des Kästner Kolleg

 

Überblick

Altersgruppe ab 16 Jahren
Kursinhalt Allgemeine Sprachkenntnisse
Kursdauer 4 bis 24 Wochen + Orientierungskurs (5 Wochen), Preise
Kursdaten Anfänger und reguläre >Modulstarts
Kursstufen Anfänger (A1) bis Fortgeschrittene (B1)
Stundenplan 09.30 bis 14.00 Uhr, Montag bis Freitag + Selbststudium
Lektionen 25 Lektionen á 45 Minuten
Teilnehmer Durchschnittlich 9 Studenten (max. 15)
Freizeitprogramm 2 Aktivitäten pro Woche | Wochenendausflüge auf Wunsch
Unterkunft auf Anfrage

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Kursbeschreibung

Der Integrationskurs dient der Eingliederung und Integration von ausländischen Mitbürgern und wird gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er setzt sich zusammen aus einem Deutschkurs mit bis zu 600 Unterrichtsstunden bis zur Stufe B1 und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Danach kann die Abschlussprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" abgelegt werden. 

Der Kurs beinhaltet den Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen sowie Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.

Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seines Alters und Bildungsstandes ein Gespräch führen sowie sich schriftlich ausdrücken kann.

Der Integrationskurs entspricht unsrerem Standard -„Intensiv-Deutschkurs 25“. Er läuft von Montag bis Freitag, von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es zwei Pausen, in denen du dich in unserer Cafeteria oder im Alaunpark gleich neben der Schule erholen, dir ein Getränk genehmigen, E-Mails abrufen und dich mit Freunden unterhalten kannst.

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Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm z. B. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen erteilt wird. Als EU-Bürger oder deutscher Staatsangehöriger ohne ausreichende Deutschkenntnisse kann man zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden.

Ob du zum Integrationskurs berechtigt bist, erfährst du, wenn du dich an die Ausländerbehörde, an das BAMF bzw. an die ArGe (Jobcenter) wendest.

Folgende Stellen dürfen einen Berechtigungsschein ausstellen:

  1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (für Dresden zuständig: Regionalstelle Chemnitz)
  2. Ausländerbehörde
  3. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (in Dresden = ArGe)
  4. Bundesverwaltungsamt (für Spätaussiedler)

Den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellt man ans BAMF. Alternativ kann man diesen Antrag auch bei uns einreichen.

HINWEIS für Jugendliche bis 27 Jahre:

Zum Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs wird zusätzlich der Nachweis über die "Besondere Bildungsberatung" gefordert. Um jungen Erwachsenen einen guten Start in das sächsische Schulsystem zu ermöglichen, informiert die Sächsische Bildungsagentur über verschiedene Bildungsmöglichkeiten und bietet Unterstützung bei der persönlichen Bildungsentscheidung. Ggf. wird auch die Anerkennung von Bildungsabschlüssen thematisiert.


Kontakt zur "Besonderen Bildungsberatung"

Sächsische Bildungsagentur
Regionalstelle Dresden
Koordinatorin für Migration/Integration: Frau Friederike Schulz
Sitz: Großenhainer Straße 92, 01127 Dresden
Postanschrift: Postfach 230120, 01111 Dresden
Telefon: 0351 8439427, E-Mail: friederike.schulz@sbad.smk.sachsen.de

Anmeldung zur "Besonderen Bildungsberatung" per E-Mail: daz-bildungsberatung@sbad.smk.sachsen.de

Für alle Anliegen rund um Themen wie Schule, Beruf, Studium sowie zu finanziellen und rechtlichen Fragen steht der Jugendmigrationsdienst (JMD) mit Rat und Tat zur Verfügung:

Kontakt zum JMD Dresden
 
Caritasverband für Dresden e. V. - Beratungszentrum, Schweriner Str. 27, 01067 Dresden
Tel.: 0351 4984-726 / -742 / -746 / -745, AB/Fax: 0351 4984746, E-Mail: jmd@caritas-dresden.de
Offene Sprechzeit: Dienstag und Donnerstag, 14:00 – 17:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung per E-Mail

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Schritte zur Teilnahme am Integrationskurs

  1. Den Berechtigungsschein („Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs“) einholen bzw. Berechtigung klären.
  2. Termin zum Einstufungstest im Kästner Kolleg vereinbaren, am besten per Telefon oder E-Mail. Während des Termins geben wir wichtige Informationen zum Ablauf des Integrationskurses, Sie legen den Test ab und anhand des Ergebnisses wird das Level/Modul zugewiesen. Wichtig: Berechtigungsschein und Pass/Ausweis mitbringen
  3. Anmeldung am Kästner Kolleg, dazu musst du:
    • unser Anmeldeformular ausfüllen
    • 50 EUR Reservierungskaution* in bar oder per Überweisung hinterlegen
    • deinen originalen Berechtigungsschein bei uns abgeben
  4. Teilnahme am Integrationskurs zum vorgesehenen Modulbeginn

* Diese werden bei Kursstart mit der Anmeldegebühr, den ersten Lehrbüchern und ggf. der Kursgebühr errechnet.

Hinweis

Wer sich zum Integrationskurs angemeldet hat, muss kurstäglich zum Unterricht erscheinen. Falls das nicht möglich sein sollte, ist es wichtig, uns vor Unterrichtsbeginn zu informieren und zeitnah eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, z. B. einen Krankenschein vom Arzt.

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Ablauf des Integrationskurses

Du durchläufst bis zu 6 Module (mit je 100 UST über 4 Wochen) von Sprachniveau A1 bis B1. Wenn du bereits Deutsch gelernt hast, startest du im einsgestuften Niveau und die Anzahl der Module reduziert sich entsprechend. Nach jedem Modul ist es in Absprache mit deinem Lehrer möglich, die Schule zu wechseln (auch von einer anderen Schule zu uns ;), das Modul zu wiederholen oder eine Pause einzulegen.

Nachdem du die Stufe B1 (= Modul 6) erreicht hast, kannst du am Orientierungskurs mit 100 UST (ab 2017) über 5 Wochen nachmittags teilnehmen und den Test zum Orientierungskurs "Leben in Deutschland" bestehen.

Danach erfolgt die Abschlussprüfung (A2/B1, DTZ*) zum Integrationskurs, die auch bei uns in der Schule stattfindet.

* die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) schließt den Integrationskurs ab. Nach Bestehen des Tests mit Level B1 stellt das BAMF das „Zertifikat Integrationskurs“ aus. Die Kosten der Tests werden einmalig von BAMF übernommen.

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Typischer Schultag

Dein Integrationskurs beginnt täglich um 09:30 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Zwischen den Unterrichtseinheiten gibt es zwei Pausen, in denen du dich im Park neben der Schule erholen, dir ein Getränk in unserer Cafeteria genehmigen, E-Mails abrufen oder dich mit Freunden unterhalten kannst.

Nach dem Kurs kannst du in unserem Selbstlernzentrum die Hausaufgaben erledigen oder deine Deutschkenntnisse in Freizeitveranstaltungen vertiefen und anwenden. Am Wochenende unternehmen wir auf Wunsch Exkursionen in die Umgebung von Dresden.

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Kosten / Befreiung vom Kostenbeitrag

Der Selbstkostenbeitrag pro UST à 45 Minuten beträgt 1,95 EUR, damit 195 EUR pro Modul. Die Abrechnung der Kursgebühr erfolgt am Modulbeginn.

HINWEIS:

Teilnehmer, die innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen, können beim BAMF die Erstattung von 50 % des Kostenbeitrags beantragen.

Eine Befreiung vom Selbstkostenbeitrag kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  1. Bezug von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
  2. Bezug von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) oder
  3. es ist eine unzumutbare Härte unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und der wirtschaftlichen Situation erkennbar (= „Härtefallregelung“, Nachweise sind amtliche Bescheinigungen wie z. B. über den Bezug von Wohngeld, BAFög, Kindergeldzuschlag; Befreiung von Kita- oder GEZ-Gebühren; Sozialticket)

Den Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs kannst du selbst bzw. über das Kästner Kolleg ans BAMF schicken.

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Fahrtkostenerstattung / -zuschuss

Die Kosten für die Fahrt zum Kurs können vom BAMF erstattet werden, wenn Teilnehmer vom Kostenbeitrag befreit oder von der ArGe zum Kurs verpflichtet wurden. Die Kosten können bezuschusst (= teilweise erstattet) werden, wenn Teilnehmer durch die Ausländerbehörde zum Kurs verpflichtet wurden.

Es wird die günstigste Fahrkarte erstattet/bezuschusst, d. h. für Teilnehmer:

  • Erwerb einer Monatskarte, evtl. einer 9-Uhr-Monatskarte
  • Beantragung des Dresden-Passes

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung können Teilnehmer ans BAMF senden oder bei Anmeldung beim Kursträger abgeben.

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Wiederholung des Aufbausprachkurses

Falls du nach 600 absolvierten UST im Sprachkurs das 6. Modul (B1) nicht abschließen kannst bzw. den Abschlusstest DTZ zwar absolviert, aber nicht mit Level B1 bestanden hast, besteht die Möglichkeit zur Beantragung weiterer 300 UST im Aufbausprachkurs.

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Downloads (PDF)

> Informationen über Integrationskurse
> Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
> Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent)
> Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
> Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung
> Informationen zur Einbürgerung

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Links

  • www.integration-in-deutschland.de
  • Kontakt zur zuständigen Regionalstelle des BAMF (einfach PLZ eingeben und auf "Suchen" klicken)
  • ArGe Dresden
  • Ausländerbhörde Dresden
  • Bundesverwaltungsamt (für Spätaussiedler)
 

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