(Hier geht’s zu den Teilnahmebedingungen für Fremdsprachenkurse und für Deutschprüfungen)
1. Allgemeine Anforderungen
1.1 Kursteilnehmer*innen müssen 18 Jahre sein. Ausnahmen bilden Jugendliche ab 14 Jahren mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern sowie Gruppen mit verantwortlichen Betreuer*innen oder Teilnahme an Live Video Kursen.
2. Zahlungsmodalitäten
2.1 Teilnehmer*innen, die ihren Kurs fest reservieren möchten, müssen eine Reservierungskaution von 250 € (50 € bei Abendkursen) vorauszahlen.
2.2 Wird eine offizielle Bestätigung für die Beantragung eines Visums benötigt beträgt die Vorauszahlung 900 €. Die restlichen Kursgebühren sind bei Kursstart zu zahlen.
2.3 Falls die Kursgebühr bei Abendkursen nicht spätestens zum 2. Kurstermin bezahlt wurde, behält sich KÄSTNER KOLLEG den Ausschluss des*der Teilnehmer*in vom Kurs vor.
3. Kursgebühren
3.1 Vertraglich bindend sind die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Preisliste aufgeführten Kursgebühren und Bedingungen.
3.2 Sollte der*die Teilnehmer*in die Buchung ändern, wird eine Gebühr von 50 € fällig.
3.3 Alle bei der Kursbuchung anfallenden Gebühren (z.B. Bankgebühren) sind von dem*der Teilnehmer*in zu tragen.
4. Stornierung
4.1. Jede Stornierung muss schriftlich oder persönlich bei der KÄSTNER KOLLEG Geschäftsleitung erfolgen.
4.2. Intensivkurs: Storniert der*die Teilnehmer*in einen Kurs bis 48 h vor dem gebuchten Kursstart, berechnet KÄSTNER KOLLEG die jeweilige Reservierungsgebühr 250 € oder 900 € (50 € bei Abendkursen) als Stornogebühr.
4.3 Wechselt der/die Teilnehmer*in nach der Einreise in Deutschland aus wichtigem Grund die Sprachschule und kann dies nachweisen (Anmeldebestätigung der Sprachschule) erstattet Kästner Kolleg die gezahlte Gebühr (außer 250€ Verwaltungsgebühr).
4.4 Storniert der*die Teilnehmer*in einen Kurs aufgrund der Ablehnung des Visums und kann dies nachweisen, erstattet Kästner Kolleg die gezahlten Gebühren (außer 250 € Verwaltungsgebühr).
4.5 Storniert der*die Teilnehmer*in einen Kurs nach dem gebuchten Kursstart, berechnet KÄSTNER KOLLEG die bereits gezahlte Kurs-, Service- und Unterkunftsgebühr, jedoch höchstens in Höhe einer Monatsmiete, als Stornogebühr.
4.6 Abendkurs: Eine Stornierung muss unmittelbar nach dem ersten Kurstermin (=Probe-stunde) erfolgen. Storniert der*die Teilnehmer*in zum oder nach dem 2. Kurstermin oder überhaupt nicht, wird die gesamte Kursgebühr als Stornogebühr berechnet. Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht erstattet.
4.7 Bei Privatunterricht wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.
4.8 Bei schwerwiegender Krankheit (Attestpflicht) und bei unvorhergesehenen Katastrophen (z.B. Pandemien) kann die Rückerstattung in Form einer Gutschrift (=kostenfreie Umbuchung) für einen späteren Kurs erfolgen. Evtl. gezahlte Unterkunftsgebühren bis in Höhe einer Monatsmiete sowie Servicegebühren werden nicht erstattet.
4.9 Bei Verzögerung/Ablehnung des Visums ist die Umbuchung des Kurses wie in 3.2 beschrieben möglich. Für den neu gewählten Kurszeitraum besteht jedoch keine Garantie auf einen freien Kursplatz. Eine Rückerstattung der Gebühren erfolgt im Rahmen von 4.2.
5. Unterkunft
5.1 Der Mietvertrag wird bei Direktbuchungen zwischen dem*der Vermieter*in der gebuchten Unterkunft und dem/der Kursteilnehmer*in geschlossen. Bei Buchung einer „Residenz“-Unterkunft schließt der Kursteilnehmer den Vertrag mit dem KÄSTNER KOLLEG.
5.2 Der*die Kursteilnehmer*in ist selbst verantwortlich für die Reinigung des Zimmers wie auch für alle mutwilligen Zerstörungen von Eigentum und Mietsachen und hat diese im Schadensfall voll zu ersetzen.
5.3 Der*die Vermieter*in kann von dem*der Teilnehmer*in eine Kaution verlangen, z.B. für Schlüssel, etwaige Schäden oder Reinigung.
6. Pflichten des/der Teilnehmer*in
6.1 Es ist Pflicht des*der Teilnehmers*in zu versichern, dass er/sie sich legal in Deutschland aufhält.
6.2. Der*die Kursteilnehmer*in ist für seine*ihre Kranken-, Unfall- und andere Versicherungen selbst verantwortlich.
7. Ausschluss
7.1 In folgenden Fällen behält sich KÄSTNER KOLLEG den Ausschluss des*der Kursteilnehmers*in von Kurs/Unterkunft vor:
– böswillige Zerstörung von Schuleigentum
– Störendes Verhalten im Unterricht
– Verstöße gegen das deutsche Gesetz
In diesem Falle erstattet KÄSTNER KOLLEG keine Kursgebühr.
8. Teilnahme an Onlinekursen (Live Video)
8.1 Bei der Teilnahme am Onlinekurs dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch Kästner Kolleg e.V. Audio-/Videoaufzeichnungen weder gemacht, noch kopiert, noch an Dritte weitergegeben werden. Alle vom KK eingesetzten Audio- und Videosequenzen sowie alle eingesetzten Lehrmaterialien sind Eigentum des Kästner Kolleg e.V. bzw. seiner Partner und unterliegen dem Urheberschutz.
9. Durchführung
9.1 KÄSTNER KOLLEG legt für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Teilnehmendenzahl fest. Bei ungenügender Teilnehmendenzahl ist KÄSTNER KOLLEG berechtigt, den Kurs nicht durchzuführen.
Intensivkurse: Bei drei oder vier angemeldeten Teilnehmenden findet der Kurs nur über 4 Unterrichtsstunden pro Tag statt. Bei nur zwei angemeldeten Teilnehmenden findet der Kurs über 3 Unterrichtsstunden pro Tag statt.
Abendkurse: Bei weniger als fünf angemeldeten Teilnehmden findet der Kurs nur über 2 Unterrichtsstunden pro Abend statt.
9.2 In Fällen höherer Gewalt wie Grippewellen, Streiks etc., die Kästner Kolleg e.V. nicht zu verantworten hat, behält sich Kästner Kolleg e.V. für eine begrenzte Zeit vor:
a) einzelne Kurstage ausschliesslich online durchzuführen
b) Kurse zusammenzulegen oder
c) Kurstage ausfallen zu lassen.
Ausgefallene Kurstage werden mit einer entsprechenden Gutschrift kompensiert oder im Falle von Abendkursen nachgeholt.
Stand: 01.04.2023